Impressum
Teilnahmebedingungen
Wildcard-Aktion
Schwarze & Schlichte GmbH & Co. KG
THREE SIXTY CREATOR CAMP
Wildcard-Aktion
1. Aktion
Die Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG, Paulsburg 1-3 in 59302 Oelde veranstaltet im Aktionszeitraum vom 01.04.2023 – 01.08.2023 die Aktion „THREE SIXTY CREATOR CAMP“. Der Gewinn besteht in einer Wildcard für die Teilnahme an dem Camp in der Zeit von 12.07.2023 bis 16.07.2023. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Gewinnspiel und dem Camp.
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen über 18 Jahre, die auf Instagram über mindestens 10.000 Follower verfügen.
Um an dem Auswahlverfahren teilzunehmen, sendet der Teilnehmer bis spätestens zum 28.05.2023 über das auf der Internetseite three-sixty.global bereit gestellte Formular – unter Angabe von Vorname, Nachname, Adresse, Postleitzahl, Stadt, Telefonnummer (zur Kontaktaufnahme im Falle des Gewinns), Geburtsdatum (zur Kontrolle des notwendigen Mindestalters für die Teilnahme), E-Mail und insbesondere Name des Instagram-Kanals – an die Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG.
Die 100 Bewerber, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und durch unsere Jury ausgewählt wurden, erhalten ein Paket bestehend aus THREE SIXTY Vodka, Gläsern und weiteren Merchandising-Artikeln. Unter Inanspruchnahme dieser Artikel posten die Teilnehmer in der Zeit bis zum 14.06.2023 ein Video auf ihren jeweiligen Kanälen (Instagram) und unter Verwendung des Hashtags #threesixtycampwildcard.
Nur Videos, die mit dem oben genannten Hashtag gepostet werden, können an der Aktion teilnehmen.
Unter allen geposteten Videos der Teilnehmer sucht unsere Jury denjenigen mit dem besten Content aus. Der Gewinner fliegt mit in unser Camp. Die Auswahl durch die Jury ist unanfechtbar.
Der Gewinner wird per E-Mail benachrichtigt. Erfolgt nicht innerhalb von 24 Stunden eine Reaktion, erfolgt eine Kontaktaufnahme über den Social Media-Kanal. Erfolgt auch hierauf innerhalb von 24 Stunden keine Reaktion Gewinners, wird der jeweils nächst platzierte als Gewinner an dem Camp teilnehmen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Influencer ab einem Alter von mindestens 18 Jahren mit Erstwohnsitz in Deutschland. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der beteiligten Unternehmen sowie deren Angehörige. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die persönlichen Angaben werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels gespeichert und nach dessen Beendigung gelöscht. Aktionsgebiet ist Deutschland.
Der Gewinn ist nicht auszahlbar oder verrechenbar. Mit der Teilnahme an der Aktion werden die Teilnahmebedingungen angenommen.
2. Regeln über die zu postenden Beiträge
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Marke THREE SIXTY sowie alle zugehörigen Produkte und Werbemittel bestmöglich zu verwenden, darzustellen und zu bewerben.
Die Veröffentlichungen und deren weiteren Merkmale dürfen ohne Zustimmung der Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG keine Hinweise und/oder Verlinkungen auf andere Produkte, Marken oder Unternehmen beinhalten.
Alle Veröffentlichungen müssen auf den Kanälen des Teilnehmers in den sozialen Medien dauerhaft (mindestens für 12 Monate nach Abschluss der Kampagne) sichtbar verbleiben.
Der Creator verpflichtet sich keine Darstellung von exzessivem Alkoholkonsum, Verharmlosung der Folgen von exzessiven Alkoholkonsum oder jegliche Beeinträchtigungen von Alkoholkonsum auf den Körper zu begehen. Auch sind „health claims“, das heißt jegliche Hinweise auf positive Auswirkungen des Konsums von Alkohol auf die Gesundheit oder das Wohlbefinden zu unterlassen.
Die Verhaltensregeln des deutschen Werberats – https://werberat.de/werbekodex/alkoholhaltige-getranke – sind zu befolgen, ebenso wie die entsprechenden Regeln von Instagram.
Alle Social Media Posts, die direkt auf die Aktion hinweisen bzw. Werbung für die Marke THREE SIXTY machen, müssen als Werbung gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für freiwillige Postings, die auf Kampagnen-Content verweisen. Die Teilnehmer sind dementsprechend verpflichtet, selbst dafür zu sorgen, dass ihre Beiträge die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, insbesondere bezogen auf den Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und weitere medien-, wettbewerbs-, jugendschutz- und presserechtliche Anforderungen. Dazu gehört insbesondere die eindeutige und deutliche Anzeigenkennzeichnung und die optische Trennung der Werbung von redaktionellen Inhalten in rechtkonformer Weise. Jede Werbemaßnahme in Bezug auf THREE SIXTY ist stets erkennbar und an angemessener Stelle als solche zu kennzeichnen.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, unzulässige, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigende, die Menschenwürde verletzende, strafrechtlich relevante, irreführende oder aggressive geschäftliche Angebote, Handlungen, Rechtsverletzungen oder sonstige Schädigungen der Kampagne zu unterlassen. Dazu gehören z. B. auch pornografische, diskriminierende, sexistische, rassistische, Gewalt verherrlichende oder extreme religiöse oder politische Äußerungen.
Bei Verstößen gegen die Verhaltens- und Kommunikationsregeln ist die Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG berechtigt, den Teilnehmer unverzüglich von der Aktion auszuschließen. Ein Anspruch auf ein Honorar oder auf Erstattung von Reisekosten besteht in diesem Fall nicht.
3. Gewährleistung, Haftung
Die Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewährleistung bezüglich Sach- und/oder Rechtsmängeln des Gewinns. Etwaige Schadensersatzansprüche des Teilnehmers richten sich nach Ziffer 3.2.
Die Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG haftet für Schäden des Teilnehmers nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sie die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind, sie auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, sie die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftung der Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von der Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
Die Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, die Aktion abzusagen, zu beenden, zu ändern oder ganz oder zeitweise auszusetzen.
4. Datenschutz
Zum Zwecke der Durchführung der Aktion (Kontaktaufnahme, Jury-Entscheidung, Bestellung, Versand, Alterskontrolle) verarbeiten wir aufgrund der von den Teilnehmern erteilten Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DS-GVO) folgende personenbezogenen Daten: Vorname, Nachname, Adresse, Postleitzahl, Stadt, Telefonnummer, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Marktname) weiter, soweit dies zur Durchführung des Gewinnspiels notwendig ist (z.B. für den Versand/die Bestellung und Bereitstellung des Gewinns). Die Daten werden wir unverzüglich löschen, sobald diese für die Durchführung der Aktion nicht mehr benötigt werden. Den Teilnehmern stehen die folgenden Rechte zu: Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit, Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde und das Recht zum jederzeitigen Widerruf der Einwilligung. Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne ist die Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG, Paulsburg 1-3, 59302 Oelde; Datenschutzbeauftragte: Herr Rechtsanwalt Markus Heinrich c/o Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Münsterstraße 1-3, 59065 Hamm E-Mail: datenschutz@friedrich-schwarze.de
5. Ausschluss von der Aktion
Die Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, Personen oder organisierte Gemeinschaften von der Teilnahme auszuschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie sich bei der Teilnahme an der Aktion unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder bedient haben oder dass sie in sonstiger, nicht regelkonformer Art und Weise versuchen, sich oder Dritten durch Manipulation oder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Vorteile zu verschaffen oder in sonstiger Weise die Aktion negativ oder entgegen den Teilnahmebedingungen zu beeinflussen.
Im Falle eines berechtigten Ausschlusses von der Aktion verfallen etwaige Ansprüche des ausgeschlossenen Teilnehmers, auch wenn eine Teilnahme am Camp bereits von der Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG bestätigt oder sonst zugesagt wurde. Die Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG hat in einem solchen Fall außerdem das Recht, bereits erbrachte Leistungen bzw. deren nachgewiesenen Warenwert zurückzufordern.
6. Sonstiges
Die Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG ist berechtigt, alle Beiträge der Teilnehmer, die im Rahmen der Aktion und unter Verwendung des Hashtags #threesixtycampwildcard gepostet werden, zu reposten.
Wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht mehr gewährleistet werden kann, z. B. wegen eines Verdachts auf Manipulation oder sonstigen wichtigen oder unvorhergesehenen Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs der Schwarze und Schlichte GmbH liegen, kann die Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG die Aktion jederzeit und ohne Vorankündigung abbrechen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Oelde, April 2023
2. Regeln über die zu postenden Beiträge
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Marke THREE SIXTY sowie alle zugehörigen Produkte und Werbemittel bestmöglich zu verwenden, darzustellen und zu bewerben.
Die Veröffentlichungen und deren weiteren Merkmale dürfen ohne Zustimmung der Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG keine Hinweise und/oder Verlinkungen auf andere Produkte, Marken oder Unternehmen beinhalten.
Alle Veröffentlichungen müssen auf den Kanälen des Teilnehmers in den sozialen Medien dauerhaft (mindestens für 12 Monate nach Abschluss der Kampagne) sichtbar verbleiben.
Der Creator verpflichtet sich keine Darstellung von exzessivem Alkoholkonsum, Verharmlosung der Folgen von exzessiven Alkoholkonsum oder jegliche Beeinträchtigungen von Alkoholkonsum auf den Körper zu begehen. Auch sind Erwähnungen von „Betrunken sein“ & „Katersymptomen“ sowie mögliche „health claims“, das heißt jegliche Hinweise auf positive Auswirkungen des Konsums von Alkohol auf die Gesundheit oder das Wohlbefinden zu unterlassen.
Die Verhaltensregeln des deutschen Werberats – https://werberat.de/werbekodex/alkoholhaltige-getranke – sind zu befolgen, ebenso wie die entsprechenden Regeln von Instagram und TikTok.
Alle Social Media Posts, die direkt auf die Aktion hinweisen bzw. Werbung für die Marke THREE SIXTY machen, müssen als Werbung gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für freiwillige Postings, die auf Kampagnen-Content verweisen. Die Teilnehmer sind dementsprechend verpflichtet, selbst dafür zu sorgen, dass ihre Beiträge die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, insbesondere bezogen auf den Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und weitere medien-, wettbewerbs-, jugendschutz- und presserechtliche Anforderungen. Dazu gehört insbesondere die eindeutige und deutliche Anzeigenkennzeichnung und die optische Trennung der Werbung von redaktionellen Inhalten in rechtkonformer Weise. Jede Werbemaßnahme in Bezug auf THREE SIXTY ist stets erkennbar und an angemessener Stelle als solche zu kennzeichnen.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, unzulässige, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigende, die Menschenwürde verletzende, strafrechtlich relevante, irreführende oder aggressive geschäftliche Angebote, Handlungen, Rechtsverletzungen oder sonstige Schädigungen der Kampagne zu unterlassen. Dazu gehören z. B. auch pornografische, diskriminierende, sexistische, rassistische, Gewalt verherrlichende oder extreme religiöse oder politische Äußerungen.
Bei Verstößen gegen die Verhaltens- und Kommunikationsregeln ist die Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG berechtigt, den Teilnehmer unverzüglich von der Aktion auszuschließen. Ein Anspruch auf ein Honorar oder auf Erstattung von Reisekosten besteht in diesem Fall nicht.
3. Gewährleistung, Haftung
Die Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewährleistung bezüglich Sach- und/oder Rechtsmängeln des Gewinns. Etwaige Schadensersatzansprüche des Teilnehmers richten sich nach Ziffer 3.2.
Die Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG haftet für Schäden des Teilnehmers nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sie die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind, sie auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, sie die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftung der Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von der Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
Die Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, die Aktion abzusagen, zu beenden, zu ändern oder ganz oder zeitweise auszusetzen.
4. Datenschutz
Zum Zwecke der Durchführung der Aktion (Kontaktaufnahme, Jury-Entscheidung, Bestellung, Versand, Alterskontrolle) verarbeiten wir aufgrund der von den Teilnehmern erteilten Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DS-GVO) folgende personenbezogenen Daten: Vorname, Nachname, Adresse, Postleitzahl, Stadt, Telefonnummer, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Marktname) weiter, soweit dies zur Durchführung des Gewinnspiels notwendig ist (z.B. für den Versand/die Bestellung und Bereitstellung des Gewinns). Die Daten werden wir unverzüglich löschen, sobald diese für die Durchführung der Aktion nicht mehr benötigt werden. Den Teilnehmern stehen die folgenden Rechte zu: Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit, Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde und das Recht zum jederzeitigen Widerruf der Einwilligung. Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne ist die Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG, Paulsburg 1-3, 59302 Oelde; Datenschutzbeauftragte: Herr Rechtsanwalt Markus Heinrich c/o Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Münsterstraße 1-3, 59065 Hamm E-Mail: datenschutz@friedrich-schwarze.de
5. Ausschluss von der Aktion
Die Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, Personen oder organisierte Gemeinschaften von der Teilnahme auszuschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie sich bei der Teilnahme an der Aktion unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder bedient haben oder dass sie in sonstiger, nicht regelkonformer Art und Weise versuchen, sich oder Dritten durch Manipulation oder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Vorteile zu verschaffen oder in sonstiger Weise die Aktion negativ oder entgegen den Teilnahmebedingungen zu beeinflussen.
Im Falle eines berechtigten Ausschlusses von der Aktion verfallen etwaige Ansprüche des ausgeschlossenen Teilnehmers, auch wenn eine Teilnahme am Camp bereits von der Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG bestätigt oder sonst zugesagt wurde. Die Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG hat in einem solchen Fall außerdem das Recht, bereits erbrachte Leistungen bzw. deren nachgewiesenen Warenwert zurückzufordern.
6. Sonstiges
Die Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG ist berechtigt, alle Beiträge der Teilnehmer, die im Rahmen der Aktion und unter Verwendung des Hashtags #threesixtycampwildcard gepostet werden, zu reposten.
Wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht mehr gewährleistet werden kann, z. B. wegen eines Verdachts auf Manipulation oder sonstigen wichtigen oder unvorhergesehenen Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs der Schwarze und Schlichte GmbH liegen, kann die Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG die Aktion jederzeit und ohne Vorankündigung abbrechen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Oelde, April 2023